Ausbildung zur Befähigte Person
Es gibt eine Vielzahl von zu prüfenden Betriebsmitteln. Das waren früher Sachkundige. Diesen Begriff hat man präzisiert, da jeder sich für einen Sachkundigen halten konnte.
Dieser Begriff ist durch die "Befähigte Person" ersetzt worden. Diese befähigte Person muss bestimmte Voraussetzungen und Richtlinien erfüllen!
Diese Prüfungen durch eine befähigte Person sind auch an Ausbildung und Berufserfahrung gebunden. Als "Befähigte Person" muss man eine Ausbildung absolviert haben und ist an bestimmte Klassifizierungen der Betriebsmittel gebunden.
Für ihren Betrieb ist es möglich (Betriebsgröße ist entscheidend) befähigte Personen auszubilden, um die jährlichen UVV Prüfungen der verschiedenen Betriebsmittel selbständig ausführen zu können.
Sprechen sie und an!